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Dienstag, 3. Juni 2008
Mal ne rein theoretische Frage: Darf man überhaupt bei der DDM antreten, wenn man keine zwei Wochen zuvor noch mit dem DDM-Chefjuror exzessiv und öffentlich geknutscht hat? Oder ist dann der CJ befangen?
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AntwortenLöschenJa, solange es sich eine bezahlte Dienstleistung handelte und nicht um echte Liebe.
AntwortenLöschenNaja, eigentlich müsste dann ja der CJ wegen Befangenheit ausgeschlossen werden und nicht der Teilnehmer;-)
AntwortenLöschenmuss dem juls zustimmen...
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