Dienstag, 3. Juni 2008

Mal ne rein theoretische Frage: Darf man überhaupt bei der DDM antreten, wenn man keine zwei Wochen zuvor noch mit dem DDM-Chefjuror exzessiv und öffentlich geknutscht hat? Oder ist dann der CJ befangen?

4 Kommentare:

  1. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  2. Ja, solange es sich eine bezahlte Dienstleistung handelte und nicht um echte Liebe.

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  3. Naja, eigentlich müsste dann ja der CJ wegen Befangenheit ausgeschlossen werden und nicht der Teilnehmer;-)

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