Donnerstag, 12. November 2009

"Aktuelle Stunde" im Sächsischen Landtag: Ab sofort nur noch in freier Rede!

Debattenkultur in Sachsen! Der Sächsische Landtag hat sich eine neue Geschäftsordnung gegeben. Wichtiger Bestandteil: "Aktuelle Debatten sollen fortan in freier Rede ausgetragen werden", so der Landtagskurier des Freistaates Sachsen.

Und siehe da, in der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags heißt es: "In der Aktuellen Debatte dürfen die einzelnen Redebeiträge fünf Minuten nicht überschreiten. Ein Redner kann jedoch in der Aktuellen Debatte mehrfach das Wort ergreifen. Redebeiträge dürfen nur in freier Rede gehalten werden. Das Verlesen eines vorgefertigten Manuskripts ist unzulässig und führt nach zweimaliger Ermahnung durch den amtierenden Präsidenten zur Entziehung des Wortes." (§55) - Gilt leider (erstmal?) nur für die "Aktuelle Stunde". Für das Parlament und das Pulikum wäre es vielleicht spannender, alle Reden nur noch frei vorgetragen zuzulassen.

Wer für den Sächsischen Landtag üben will hat beim Streitkultur-Cup Gelegenheit dazu: Dort sind bei den sieben- oder dreieinhalbminütigen Redebeiträgen Manuskripte ebenso unzulässig - geahndet wird die Missachtung dieser Regel mit schlichtem Punktabzug.

Die Redaktion dankt Daniel Sommer, DCH, für den Hinweis auf die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags!

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